Die Teilnahme an einer Messe ist für nahezu jedes Unternehmen ein lohnendes Geschäft. Auf einer Messe lassen sich nicht nur Produkte und Leistungen zielgruppenbasiert präsentieren, sondern darüber hinaus auch viele neue Kunden- und Partnerkontakte knüpfen. Bevor es jedoch zur Messeteilnahme kommt, ist es notwendig Geld zu investieren. Allein die Anwesenheit reicht in der Regel nicht aus, um neue Kunden zu akquirieren. Ein ansprechender und funktionaler Messestand zeichnet Sie nicht nur als Profi aus, sondern vermittelt auch Wohlfühlatmosphäre bei Ihren Besuchern. Damit sich Ihre Messeteilnahme also lohnt, sollten Sie Ihren Messeauftritt gut organisieren und planen.
Nicht zuletzt die Optik entscheidet über Ihren Kundenzulauf. Messewände und alles, was sonst noch dazu gehört, sollten stets im Corporate Design gestaltet sein. Dazu ist es sinnvoll, das Design Ihres Messesstandes auf Ihre Exponate abzustimmen. Zeigen Sie Ihren Kunden, wer Sie sind. Im Bereich der Gastronomie ist es immer von Vorteil, einen Gastronomie- und Lounge-Bereich einzuplanen. Idealerweise ist dieser so bequem und herzlich gestaltet, dass er zum Verweilen einlädt.
Neben all den planungstechnischen und organisatorischen Tätigkeiten sollten Sie keinesfalls eine Ausstellungs- oder Messestandversicherung vergessen. Warum diese definitiv Sinn macht, zeigt sich dann, wenn etwas schief geht.
Inhaltsverzeichnis
Ausstellungs- und Messestandversicherung damit Sie sicher unterwegs sind
Eine Ausstellungs- und Messestandversicherung sichert Ihren Messeauftritt ab. Schließlich stecken Sie viel Zeit, Arbeit und nicht zuletzt Geld in Ihren Messestand. Ärgerlich, wenn dann nicht alles nach Plan verläuft.
Sei es der Verlust von Waren, ein Unfall oder anderweitige Schadenersatzansprüche; entgegen der gängigen Meinung haftet dafür nicht der Veranstalter, sondern Sie als Aussteller. Sie haften für alle Schäden, die in unmittelbarer Verbindung mit Ihnen und Ihrem Messestand stehen. Je nach Art und Umfang eines Schadens, können hier schnell hohe Kosten entstehen. Mit einer entsprechenden Messe- und Ausstellungsversicherung können Sie sich und Ihr Unternehmen nicht nur gegen die Risiken auf Messen, sondern auch auf Kongressen, Sportveranstaltungen sowie auf Märkten absichern.
Versichern Sie Stand, Technik und Waren. Auch Sachwerte sowie der Transport lassen sich gegen zahlreiche Risiken versichern. Eine Versicherung gegen Aus- und Unfall ist ebenso möglich. Je nach Art und Umfang Ihrer Messetätigkeit ist der Schutz Ihres wertvollen Messe-Equipments und Ihrer Ausstellungsgüter unerlässlich. Auch der Versicherungsschutz bei An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau ist elementar wichtig für Sie als Unternehmer. Hier gilt es nicht nur die Absicherung gegen Verlust zu schaffen, sondern auch gegen Beschädigung.
Messestandversicherung, egal ob kleine Regionalmesse oder internationale Ausstellung
Warum die Versicherung für Ihren Messestand so wichtig ist, lässt sich einfach erläutern. Egal ob kleine und ländlich gelegene Regionalmesse, große Fachbesuchermesse oder internationale Ausstellung, jeder Veranstaltungsort birgt seine ganz eigenen Gefahren.
Was viele Messeteilnehmer unterschätzen, die Gefahrensituation beginnt bereits mit dem Transport. Beschädigungen können nämlich nicht nur während der Messe selbst, sondern auch während des Transportes entstehen. Vor Diebstahl und Einbruch ist niemand gefeit, auch Naturkatastrophen bedrohen immer häufiger Messen durch Überschwemmung und Sturmschäden.
Umso ärgerlicher, wenn der teure Messestandbau und womöglich die Standeinrichtung zerstört werden. Sei es durch einen Unfall des Transportmittels, Explosion, Brand oder Blitzeinschlag, Wasser oder gar böswillige Beschädigung, je nach Leistungsumfang schützt eine Versicherung für den Messestand vor unüberschaubaren und hohen Kosten.
Welche Versicherung für Ihren Messestand in Frage kommt, gilt es individuell mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abzuklären. Im Falle des Falls, sind Sie und Ihr Messestand vor allen mitversicherten Schäden geschützt.
Ergänzung im Corona-Jahr 2020
Eine Verlegung oder Teilabsage einer Veranstaltung führt schnell zu Mehrkosten in empfindlicher Höhe. Um das finanzielle Risiko abzufedern, gibt es die Ausfallversicherungen.
Ein Versicherungsfall kann auch eintreten, wenn „Höhere Gewalt“ vorliegt. Das deutsche Recht versteht darunter „ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis“.
Darunter fallen beispielsweise auch Epidemien, Pandemien oder infektiösen Krankheiten. Risiken aus „Höherer Gewalt“ sind in den meisten Fällen jedoch nur dann mitversichert, wenn eine Zusatzklausel bzw. Prämienzuschläge vereinbart wurden. Rückwirkend ist eine solche Vereinbarung nicht möglich. Und auch neue Verträge können seit März 2020 nur unter Ausschluss von Corona-Folgen abgeschlossen werden.
Damit der Versicherungsschutz greift, müssen die oben genannten Begrifflichkeiten explizit in der Police auftauchen; die bloße Formulierung „Krankheit“ genügt nicht. Außerdem ist es im Versicherungsfall nötig, zu dokumentieren, dass tatsächlich „höhere Gewalt“ vorliegt.
Die Einstufung des Corona-Virus als Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation sowie Warnungen und Maßnahmen der Regierung sind deutliches Kennzeichen dafür, dass Corona-bedingte Störungen unter „Höhere Gewalt“ fallen.
Es ist ratsam – insbesondere in internationalen Verträgen – für zukünftige Fälle den Begriff der „Höheren Gewalt“ präzise zu bestimmen, beispielsweise durch eine Auflistung abgedeckter Versicherungsfälle. Eine solche Liste beugt Streitigkeiten unter den Vertragspartnern vor.